Hier findest du alles rund um die Übernahme eines Kleingartens. Unsere freien Gärten findet ihr auf dieser Seite und auf dem Open Street Map.

Die beste Zeit, einen Garten zu pachten, war vor 20 Jahren. Die zweitbeste Zeit ist jetzt.

  • Anlage 1 (Oststraße 126 04299 Leipzig)

    Größe: 170 m²

    Gartenlaube: ja

    Frei ab: August/September

  • Anlage 2 (Oststraße 105, 04299 Leipzig)

    Größe: 158 m²

    Gartenlaube:

    Frei ab: sofort

  • Anlage 3 (Eingang Papiermühlstraße 61, 04299 Leipzig)

    Größe: 324 m²

    Gartenlaube:

    Frei ab: sofort

  • Anlage 3 (Eingang Papiermühlstraße 61, 04299 Leipzig)

    Größe: 202 m²

    Gartenlaube: Nein

    Frei ab: sofort?

    Hinweis: ein Garten, der vollständig neu gestaltet werden kann (Eingang Papiermühlstraße 57, direkt neben Wohnhaus Nr. 55) , Größe: 202 m², aktuell ohne Gartenlaube und Gartennummer, erster Garten auf der linken Seite im Gang

Freie Gärten

Ihr könnt unsere Anlagen tagsüber jederzeit besuchen. Schaut euch die freien Gärten bei einem Spaziergang durch unsere Anlagen “über den Gartenzaun” gern erstmal an.

Hat dabei ein Garten euer besonderes Interesse geweckt? Dann organisieren wir gern eine Besichtigung.

Dann schreibt uns eine kurze Mail mit eurer Telefonnummer an:

info@flora-stoetteritz.de

Bewerbung

Wenn ihr Interesse an einem der freien Gärten habt, füllt bitte das Bewerbungsformular aus und schickt es info@flora-stoetteritz.de. Bei Fragen informiert euch bitte über die Infos & Downloads oder schickt uns eine Mail, wenn eure Frage dort nicht beantwortet werden konnte.

Garten abgeben

Wollt ihr euren Garten kündigen?

Dann findet ihr hier alle Infos, was nun zu tun ist. Bitte beachtet diese Schritte für einen unkomplizierte Übergabe. Danke!

  • Euren Vertrag kündigt ihr schriftlich per Mail oder Brief. Eine Kündigung zum Ende des laufenden Gartenjahres ist immer nur bis zum 03. August möglich. Kündigt ihr danach, endet eurer Vertrag erst im nächsten Jahr.

    Es besteht die Möglichkeit euren Vertrag schon vor Vertragsende zu beenden. Dazu braucht es einen neuen Pächter, der den Garten zeitnah übernimmt. Bitte stimmt euch dazu mit möglichen Interessenten ab.

    Bitte teilt uns gleich mit, für welchen Wertermittlungstermin ihr euch anmeldet. Die findet ihr hier.

  • Die Wertermittlung zeigt euch, wieviel eure Laube und Pflanzen wert sind. Dazu kommen zwei Wertermittler des Stadtverbandes zu uns und schauen sich eure Gärten genau an (Dauer: ca. 30 Minuten).

    Im Anschluss (ca. 14 Tage später) erhaltet ihr ein Protokoll. Da steht alles Wissenswerte drin. Auch, was ihr noch an Pflanzen entfernen und/oder an Gebäuden abreißen müsst. Das Protokoll soll euren Nachfolgern als Nachweis dienen, dass euer Garten der Kleingartenordnung entspricht.

    Eine Ablöse darf den Gesamtwert laut Protokoll nicht überschreiten.

    Für die Wertermittlung sind 50,00€ in bar an die Wertermittler zu zahlen. Ihr erhaltet eine Quittung.

  • Teilt uns mit, ob wir euren Garten als frei auf unserer Website listen sollen. Wenn jemand Interesse bekundet, leiten wir den Kontakt gern an euch weiter und ihr könnt eigenständig Besichtigungen organisieren.

    Wenn sich jemand als Nachpächter herauskristallisiert und ihr euch grundlegend einig seid, stellt ihr euch gemeinsam beim Vorstand vor. Bitte vereinbart dazu mit uns einen Termin.

  • Um danach alles dingfest zu machen, schließt ihr einen Übernahmevertrag. Es gibt etliche Vorlagen im Internet. Diesen von euch beiden unterschriebenen Vertrag schickt ihr uns zur Kenntnis (gern per Mail).

    Dann machen wir den Pachtvertrag für die neuen Pächter fertig. Voraussetzung für den Vertrag ist, dass die neuen Pächter Mitglied in unserem Verein werden.

    Bitte weist auf die zu zahlende Aufnahmegebühr und die zu hinterlegende Sicherheitsleistung für den Garten hin (siehe Gebührenordnung).

    Ihr als abgebende Pächter:innen könnt freiwillig schon vor Vertragsende euren Garten an die neuen Pächter:innen abgeben, sofern diese den Garten schon früher nutzen möchten. Bitte besprecht untereinander das Datum und ob die scheidenden Pächter:innen noch eine anteilige Entschädigung für bereits gezahlte Rechnungen erhalten möchten.

  • Bevor ihr den Garten endgültig abgebt, findet eine gemeinsame Übergabe mit altem und neuem Pächter sowie dem Vorstand (Fachberater, Beauftragter Vorstand) statt. Dazu organisiert ihr bitte einen Termin.

    Hier gehen wir alles durch, was im Wertermittlungsprotokoll noch zu erledigen war. Gleichzeitig halten wir eure Zählerwerte fest. Je weniger Fragen offen sind, umso schneller geht die Übergabe.

    Denkt daran, dass bei noch offenen Rechnungsbeträgen keine Übergabe an einen Nachpächter erfolgen kann.

  • Auch nach der Übergabe erhaltet ihr möglicherweise noch Strom- und Wasserrechnungen für das vergangene Jahr. Auch nicht geleistete Gemeinschaftsstunden werden in einer gesonderten Jahresrechnung bei Bedarf in Rechnung gestellt.